Beschreibung
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) trat am 1. Januar 2017 in Kraft und wird seitdem schrittweise in das SGB IX überführt und umgesetzt. Den Höhepunkt wird die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe (SGB XII) und die Überführung in das SGB IX im Jahr 2020 bilden.
Mit der Umsetzung des BTHG wurden auch Neuverhandlungen des Berliner Rahmenvertrages für Leistungen der Eingliederungshilfe notwendig. Der Rahmenvertrag wurde auf der Grundlage des Paragrafen 131 SGB IX zwischen den Vereinigungen der Leistungsanbieter (also den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Verband privater Träger) und dem Land Berlin verhandelt. Er wurde am 5. Juni 2019 unterzeichnet und trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Er regelt die Rahmenbedingungen für die Erbringung der in Paragraf 78 ff. SGB IX in Verbindung mit Paragraf 113 SGB IX genannten Leistungen.
In diesem Seminar werden die Grundlagen des Berliner Rahmenvertrages in der Eingliederungshilfe, seine Entstehung und Systematik behandelt. Beleuchtet und diskutiert werden insbesondere die fachlichen Anforderungen und aktuellen Herausforderungen für die Mitarbeitenden bei freien Trägern der Eingliederungshilfe.
Inhalt:
- Aufbau und Inhalte des Berliner Rahmenvertrages für die Eingliederungshilfe
- Gesamtplanverfahren: betreute Menschen, Betreuerinnen und Betreuer, Bevollmächtigte und Vertrauenspersonen und die Rolle der Mitarbeitenden eines freien Trägers.
Ihre Dozentin:
Regina Schödl, Dipl.-Sozialarbeiterin (FH) und M.A. Sozialmanagement, ist Referentin für Eingliederungshilfe beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V. mit dem Schwerpunkt Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin.
- Fachkräfte
- Nachwuchskräfte
- Sozialarbeiter:innen
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Ansprechpartner:in
- Ina Kant
- 030/275 82 82 24
- kant@akademie.org