Seminar

Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der Eingliederungshilfe - Kürzungen der Vergütung und Rückzahlungen vermeiden

Inkrafttreten der Prüfvorschriften §§ 128 ff. SGB IX. Wie Sie zukünftig Vertragsverletzungen, wie z.B. Nichteinhaltung der vereinbarten Personalstellen und damit verbundene Rückzahlungen vermeiden.

Beschreibung

Ab dem 1.1.2020 tritt die letzte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft und damit die Prüfvorschriften der §§ 128 ff. SGB IX. Danach führen zukünftig Vertragsverletzung, wie z.B. Nichteinhaltung der vereinbarten Personalstellen dazu, dass die Vergütung für den Verletzungszeitraum rückwirkend gekürzt wird. Dies kann schnell zu sechsstelligen Rückforderungen führen. Auch die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften führt zwingend zu Kürzungen der Vergütung. Bei gravierenden Verstößen können die Prüfergebnisse gleichzeitig zur Einleitung strafrechtlicher Verfahren gegen die Geschäftsführung führen.

Entsprechend den landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen dürften die Träger der Eingliederungshilfe auch anlasslose Prüfungen durchführen. Daher müssen die Leistungserbringer sich bereits jetzt darauf vorbereiten, dass in den Jahren 2020 und 2021 mit den Prüfungen in Berlin ernsthaft begonnen wird.

Inhalt des Seminars:

1.Rechtliche Rahmenbedingungen:

  • Landesrahmenvertrag
  • Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung
  • Selbstbestimmungsstärkungsgesetz
  • Strafrechtliche und zivilrechtliche Rahmenbedingungen
  • Datenschutz

2.Prüfungsanlässe, Prüfungsdurchführung, Prüfungsergebnisse:

  • Prüfungsvermeidung
  • Verhalten bei Prüfungsaufforderung, während der Prüfung und Prüfungsabschluss
  • Umgang mit den Prüfungsergebnissen
  • Auswirkungen auf Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen

3.Rechtsschutzmöglichkeiten

  • Zielgruppen
  • Dokumente
  • Fachkräfte
  • Führungskräfte
  • Fachkräfte
  • Führungskräfte

Ansprechpartner:in